ACDJ begrüßt Einführung des Warnschussarrests im Jugendstrafrecht

20.04.2012

Das Bundeskabinett hat am 18. April 2012 den Formulierungsvorschlag für den Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten beschlossen, den die Koalitionsfraktionen in der kommenden Woche als Fraktionsinitiative in den Deutschen Bundestag einbringen werden.

Insbesondere soll damit das Sanktionsinstrumentarium des Jugendrichters um den sogenannten Warnschussarrest ergänzt und der Strafrahmen im Jugendstrafrecht erhöht werden.

Der ACDJ Rheinland-Pfalz begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich. "Bei der beabsichtigten Einführung des Warnschussarrests handelt es sich ebenso wie bei der Anhebung der Höchststrafe für Heranwachsende wegen Mordes von 10 auf 15 Jahre um Inhalte des Wahlprogramms der CDU Rheinland-Pfalz, dessen rechtspolitischer Teil der ACDJ federführend erarbeitet hat", so der ACDJ-Landesvorsitzende Dr. Helmut Martin.

Mainz 20.04.2012