Bund soll Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten korrigieren.
Der LACDJ Rheinland-Pfalz schließt sich dem LACDJ Baden-Württemberg in seiner Forderung an, der Bundesgesetzgeber möge durch eine tragfähige und sachgerechte Gesetzesänderung auf eine Korrektur der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten hinwirken.
Mainz, 30.09.2014
Die vollständige Pressemitteilung des LACDJ Baden-Württemberg hierzu finden Sie hier:
(131 KB) P.M.: ACDJ Rheinland-Pfalz unterstützt Forderung der baden-württemberger Kollegen
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