Auf Einladung des ACDJ-Mitglieds und Präsidialrats beim Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts, Dr. Erik Goetze, besuchte der LACDJ Rheinland-Pfalz gemeinsam mit dem LACDJ des Saarlands das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Im Sitzungszimmer des Plenums, dessen Wände Porträts der ehemaligen Präsidenten und Vize-Präsidenten zieren, begann die Führung mit einer Darstellung von Dr. Goetze zur Arbeitsweise und den täglichen Abläufen an Deutschlands höchstem Gericht. Eindrucksvoll schilderte er den Umgang mit den tausenden Verfassungsbeschwerden, die pro Jahr beim Bundesverfassungsgericht eingehen. Die Ausführungen konnte LACDJ Vorstandsmitglied Dr. Ralf Eschelbach, um interessante persönliche Erfahrungen aus seiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht ergänzen. Diskutiert wurden auch aktuelle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere die Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung der Gewährleistungsübernahme für Kredite an Griechenland.
Sodann schloss sich eine Führung durch das Gerichtsgebäude an, bei der den Teilnehmern im Sitzungssaal auch die architektonischen Besonderheiten des Gerichtskomplexes vor Augen geführt wurden. Ein Rundgang durch die bestens sortierte Bibliothek des Gerichts stellte Schlusspunkt der Besichtigung dar. Im Namen aller Teilnehmer bedankte sich der Vorsitzende des LACDJ Rheinland-Pfalz, Dr. Helmut Martin, bei Dr. Goetze für die beeindruckende Führung.
Nach einem Gang durch den Botanischen Garten von Karlsruhe, der an den Gerichtskomplex angrenzt, und einem Mittagsimbiss besuchten die Juristen das Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe (ZKM). Diese einzigartige Einrichtung als Museum zu bezeichnen, würde zu kurz greifen. Das ZKM steht wie das Bauhaus auf den drei Säulen Forschung, Lehre und Ausstellung. Im Unterschied zum Bauhaus bezieht das ZKM jedoch alle Medien – von den Anfängen des Computerzeitalters bis zu den aktuellsten Technologien – ein. Die zum großen Teil interaktiven Installationen konnten die Teilnehmer im Anschluss an eine interessante Führung selbst betätigen. Zwar nicht interaktiv, aber nicht minder beeindruckend war ein Computer, der zufällig Texte generiert und sodann per Kugelschreiber auf Papier bringt. Man konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Computer sein "Manifest" zum "Wert eines Gesetzes" gezielt für die juristische Besuchsgruppe ausgeworfen hat.
Bei gutem Essen und interessanten Diskussionen klang der ereignisreiche Tag in einer Brauereigaststätte in Karlsruhe aus.
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