CDU-Juristen fordern Ministerpräsidentin zur Zurückhaltung auf
„Es war bislang guter Ton, Urteile der unabhängigen Justiz seitens der Landesregierung nicht inhaltlich zu kritisieren. Mittels eines ohnehin so nicht haltbaren Vergleichs geht Ministerpräsidentin Malu Dreyer nun jedoch ein für die SPD unerfreuliches Strafurteil des Koblenzer Landgerichts an. Dadurch wird deutlich, dass sie wie ihr Vorgänger Kurt Beck ein gespanntes Verhältnis zur dritten Gewalt hat." Mit diesen Worten kommentiert der Landesvorsitzende des Arbeitskreises Christlich Demokratischer Juristen, Dr. Helmut Martin, die jüngst veröffentlichten FAZ-Interview-Äußerungen von Ministerpräsidentin Dreyer zum Strafmaß gegen den Ex-Finanzminister Deubel im Nürburgring-Prozess im Vergleich zum Bayern-LB-Prozess.
„Ministerpräsidentin Dreyer weiß als ehemalige Staatsanwältin natürlich, dass es bei der Strafzumessung bzw. bei der Entscheidung über eine Verfahrenseinstellung nicht allein auf die Schadenshöhe ankommt. Sie weiß auch, dass das Landgericht Koblenz im Falle von Herrn Deubel einen besonders schweren Fall der Untreue angenommen hat, während das Landgericht München in dem gänzlich anders gelagerten Fall gegen frühere Bayern-LB-Vorstände die Beweisbarkeit der vorgeworfenen Taten in Zweifel gezogen hatte.
Wenn sie trotz Kenntnis dieser gravierenden Unterschiede den Vergleich beider Verfahren dazu missbraucht, die Entscheidung des Koblenzer Landgerichts zu kritisieren, dient das erkennbar nur dazu, das eigene politische Versagen als Kabinettsmitglied zu Zeiten der Nürburgring-Affäre zu kaschieren", so Martin weiter. Stattdessen solle die Ministerpräsidentin zur gebotenen Zurückhaltung und einem respektvollen Umgang mit der unabhängigen dritten Gewalt zurückkehren, so Martin abschließend.
Mainz, 03.09.2014
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