Mit der Einführung des § 72a GVG mussten bei den Landgerichten des Landes zum 1. Januar 2018 speziell zuständige Kammern – z.B. für Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften – eingerichtet werden; entsprechendes gilt nach § 119a GVG für die Senate bei den Oberlandesgerichten. Die damit angestrebte fachliche Spezialisierung im Bereich der Richterschaft soll unter anderem durch häufigere Befassung mit einer bestimmten Materie zu einer Qualitätssteigerung führen und trägt damit zugleich auch der entsprechenden Spezialisierung der Anwaltschaft Rechnung. Bezüglich der Fortbildung von Richterinnen und Richtern stellte Dr. Helmut Martin nun eine Kleine Anfrage an die Landesregierung.
Mainz, 11.05.2018
Die vollständige Kleine Anfrage finden Sie hier:
(106 KB) Die vollständige "Kleine Anfrage"
Empfehlen Sie uns!