Das Netzwerk Junge Kommunale der JU Rheinland-Pfalz und der Arbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (ACDJ) Rheinland-Pfalz diskutierten mit Markus Conrad, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wörrstadt, die Frage, wie die Qualitätssicherung in kommunalen Unternehmen funktioniert.
Dass sich Städte und Gemeinden an Wirtschaftsunternehmen aus den verschiedensten Bereichen beteiligen, stand außer Frage. Um ihren Auftrag zur Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger erfüllen zu können, betätigen sie sich in kommunalwirtschaftlichen Betrieben insbesondere in der Wohnungswirtschaft, der Stadtentwicklung oder der Verkehrs- und Versorgungswirtschaft. Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Haushalte kommt solchen Unternehmen in vielen Fällen eine besondere Bedeutung bei der Finanzierung von Investitionen zu. Wenn der Erfolg solcher Investitionen aber ausbleibt oder sich damit verbundene Risiken auch für die betroffene Kommune realisieren, wird jedoch regelmäßig die Frage nach der Verantwortung und der Kontrolle gestellt. Damit einher geht ein häufig anzutreffendes Misstrauen gegen vermutete oder tatsächliche „Klüngelwirtschaft" bei der Vergabe von Spitzenpositionen in kommunalen Unternehmen.
Vor diesem Hintergrund sprechen sich die Landesvorsitzenden von Junger Union, Johannes Steiniger und ADCJ, Dr. Helmut Martin u.a. für eine Änderung der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz aus, um hier mehr Transparenz zu schaffen: Kommunen müssten künftig durch Satzung selbst bestimmen, welche Kompetenzanforderungen die von ihnen, zur Besetzung von Organfunktionen einer kommunalen Gesellschaft, benannten Personen zu erfüllen hätten. Dabei seien in der Satzung diese Anforderungen sowohl inhaltlich zu beschreiben als auch geeignete Kriterien zu definieren, bei deren Vorliegen eine entsprechende fachliche Kompetenz zu erwarten sei.
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