Verfassungsmäßigkeit des Kommunalwahlgesetzes parlamentarisch sichern - Rot-Grüne Landtagsmehrheit in der Pflicht

20.02.2014

„Die rot-grüne Mehrheit im Landtag von Rheinland-Pfalz stiehlt sich aus ihrer gesetzgeberischen Verantwortung"; mit diesen Worten kritisiert der Landesvorsitzende des Arbeitskreises Christlich Demokratischer Juristen (ACDJ), Dr. Helmut Martin, die Ankündigung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Hendrik Hering, die Rechtmäßigkeit des neuen Kommunalwahlgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof klären zu lassen.

„Will Herr Hering künftig alle Gesetze der rot-grünen Mehrheit, gegen die Bedenken geäußert werden, selbst durch den Verfassungsgerichtshof prüfen lassen, oder hält er die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des von Rot-Grün gegen alle Bedenken durchgedrückten Kommunalwahlgesetzes in Wahrheit doch für gravierend? Wenn solche Unsicherheiten bestehen, dann schuldet es die SPD-Fraktion den Bürgerinnen und Bürgern, mit einer Gesetzesänderung für zweifellos rechtmäßige Verhältnisse und Rechtssicherheit bei der Kommunalwahl zu sorgen. Stattdessen selbst den Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung über das eigene Gesetz anzurufen, grenzt an Arbeitsverweigerung", so Martin weiter. „Mindestens muss die SPD-Fraktion umgehend ihre eingereichte Antragsschrift veröffentlichen, um rechtzeitig vor der Wahl allen Wählerinnen und Wählern und den Kandidatinnen und Kandidaten eine eigene Einschätzung über das Vorgehen von Rot-Grün und die Bedenken gegen das Gesetz zu ermöglichen", so Martin abschließend.