CDU-Juristen lehnen Hartloffs Pläne für Scharia-Schiedsgerichte ab
Mit völligem Unverständnis nimmt der Arbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen Rheinland-Pfalz (ACDJ) die jüngsten Äußerungen des rheinland-pfälzischen Justizministers Hartoff zur Förderung von Scharia-Schiedsgerichten zur Kenntnis. „Aufgabe eines Justizministers wäre es eigentlich, die Beachtung unserer grundgesetzlichen Wertentscheidungen in allen Bereichen unserer Gesellschaft zu fördern. Wenn Herr Hartloff nunmehr der Einführung von Scharia-Schiedsgerichten das Wort redet, widerspricht dasdiesem zentralen Verfassungsauftrag“, so der Landesvorsitzende des ACDJ Rheinland-Pfalz, Dr. Helmut Martin.
Nach Einschätzung der CDU Juristen würde allein durch die Einführung bzw. staatliche Anerkennung von Scharia-Schiedsgerichten der Druck auf die Mitbürgerinnen und Mitbürger islamischen Glaubens, in Streit- oder Konfliktfällen solche Schiedsstellen aufzusuchen, erheblich gesteigert. Dies, obwohl das dem islamischen Recht zugrunde liegende Wertesystem in zentralen Bereichen nicht mit unserem Grundgesetz übereinstimmt. „Der SPD Justizminister gefährdet mit seiner Forderung nach Scharia-Schiedsgerichten den Rechtsfrieden in unserem Land. Es ist naiv zu glauben, ein Justizminister könne sicherstellen, dass ein solches islamisches Schiedsgericht nur ‚Scharia in einer modernen Form’ anwendet!“, so Dr. Martin weiter.
Die CDU Juristen betonen dagegen, dass es Aufgabe insbesondere der rechtspolitisch Verantwortlichen sein muss, für die allgemeine Geltung, Durchsetzung und Anerkennung unseres Rechts als unabdingbare Voraussetzung für das friedliche Miteinander in unserer Gesellschaft zu werben. Aus Sicht der CDU Juristen stellt die Forderung des SPD Justizministers deshalb keinen Beitrag zur Förderung der Integration dar; im Gegenteil würde dadurch das Entstehen von Parallelgesellschaften mit eigenen Rechtsprechungsinstituten sogar noch gefördert. Unser Staat muss Garant für den Schutz von Menschenwürde und individueller Persönlichkeitsentwicklung sein. Die häufig sogar unter Berufung auf islamisches Recht praktizierte Gewalt gegen Frauen bis hin zum Ehrenmord darf in Deutschland nicht noch durch staatliche Akzeptanz islamischer Schiedsgerichte „zum Beispiel bei Ehescheidungen“ (so Hartloff) gefördert werden. „Die Gleichsetzung von Scharia-Schiedsgerichten mit Sport- oder Kirchengerichten zeugt von erschreckender Ignoranz des Ministers“, so Dr. Martin abschließend.
Mainz 03.02.2012
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